10 Fakten zur Wegzugsbesteuerung von Steuerberater Dennis Schümann

Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine in Deutschland ansässige Person mit Anteilen an Kapitalgesellschaften ins Ausland zieht, um die Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen. Dennis
Wegzugsbesteuerung
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Die Wegzugsbesteuerung ist ein komplexes Thema im Bereich des internationalen Steuerrechts. Dennis Schümann, ein erfahrener Steuerberater und Geschäftsführer der Schmedig und Hoffmann Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg, gibt uns in diesem Artikel einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Aspekte der Wegzugsbesteuerung. Besonders für E-Commerce Kanzleien und kleine und mittlere Unternehmen (KMU Beratung) ist dieses Thema von großer Bedeutung.

Wer ist Dennis Schümann?

Dennis Schümann hat seinen Weg in die Steuerberatung über eine Umschulung auf dem zweiten Bildungsweg gefunden. Seit 2008 ist er in der Branche tätig und hat sich auf den Bereich E-Commerce spezialisiert. 2021 trat er einer Kanzlei bei, die sich ausschließlich um E-Commerce kümmert. Er ist zudem Fachberater für internationales Steuerrecht und Zölle sowie Verbrauchsteuern. Seine Mandanten profitieren von seiner umfangreichen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis für Steuergestaltung und internationale Steuerfragen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine in Deutschland ansässige Person ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt und dabei Anteile an Kapitalgesellschaften hält (z. B. wer ortsunabhängig arbeiten möchte). Ziel dieser Besteuerung ist es, die stillen Reserven, die in diesen Anteilen stecken, zu besteuern. Dies soll verhindern, dass steuerliche Vorteile durch einen Umzug ins Ausland erlangt werden, ohne dass die in Deutschland entstandenen Wertzuwächse besteuert werden.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Laut Dennis Schümann greift die Wegzugsbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn eine Person in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war und dann ins Ausland zieht, kann dies die Wegzugsbesteuerung auslösen. Dies betrifft insbesondere Personen, die mehr als 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten.

Berechnung der Wegzugsbesteuerung

Bei der Berechnung der Wegzugsbesteuerung wird der Wert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs festgestellt. Die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem aktuellen Wert wird als fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn der ursprüngliche Anschaffungswert der Anteile 100.000 Euro betrug und der Wert beim Wegzug 500.000 Euro beträgt, wird die Differenz von 400.000 Euro als Gewinn betrachtet und versteuert.

Stundung der Steuer

Unter bestimmten Bedingungen kann die Steuer gestundet werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Wegzug in ein EU- oder EWR-Land erfolgt. Die Steuer kann dann in gleichen Jahresraten über sieben Jahre verteilt gezahlt werden. Wichtig ist jedoch, dass der Steuerpflichtige eine Sicherheitsleistung erbringen muss.

Rückkehrregelung

Interessant ist die sogenannte Rückkehrregelung. Dennis Schümann erläutert, dass diese Regelung greift, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren nach dem Wegzug nach Deutschland zurückkehrt. In diesem Fall wird die Wegzugsbesteuerung rückgängig gemacht und die festgesetzte Steuer erstattet.

Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Es gibt verschiedene Strategien, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden oder zu minimieren. Eine Möglichkeit ist der Verkauf der Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug. Alternativ kann auch eine Übertragung der Anteile auf Familienmitglieder, die weiterhin in Deutschland leben, in Betracht gezogen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, da diese nicht der Wegzugsbesteuerung unterliegt.

Praxisbeispiel aus der Beratung

In der Praxis hat Dennis Schümann viele Fälle begleitet, in denen die Wegzugsbesteuerung eine Rolle spielte. Ein Beispiel ist ein Unternehmer, der seine Anteile an einer erfolgreichen E-Commerce GmbH hielt und plante, nach Spanien auszuwandern. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung konnte der Unternehmer die Wegzugsbesteuerung minimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass seine Geschäftsinteressen im Ausland geschützt waren.

Fazit

Die Wegzugsbesteuerung ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das eine sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Dennis Schümann und sein Team bei Schmedig und Hoffmann in Hamburg bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen des internationalen Steuerrechts. Insbesondere für E-Commerce Kanzleien und KMU ist es wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Folgen eines Wegzugs ins Ausland genau zu kennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn Sie planen, ins Ausland zu ziehen und Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten, sollten Sie sich frühzeitig über die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung informieren und sich von erfahrenen Fachleuten beraten lassen.

 

Link zu Dennis: Linkedin

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